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Rechtliches

Mietbedingungen

Vorlage — vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen. Diese Mietbedingungen decken die üblichen Punkte einer Selbstfahrervermietung ab und passen zu den Angaben auf dieser Website. Sie ersetzen keine Rechtsberatung: Lass sie zusammen mit dem Mietvertragsformular und deinem Versicherungsschein von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, bevor du vermietest. Felder in […] müssen ergänzt werden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Selbstfahrervermietfahrzeuge zwischen der MaJa-Cars UG (haftungsbeschränkt), [Straße und Hausnummer], [PLZ] Oldenburg (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.

2. Zustandekommen des Vertrags

Die Anfrage über den Kalender, das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder Nachricht ist unverbindlich und noch keine Buchung. Ein Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Reservierung in Textform bestätigt und die Anzahlung von 30 % des Mietpreises eingegangen ist. Verbindlich wird die Übergabe mit Unterzeichnung des Mietvertrags und des Übergabeprotokolls.

3. Kein Widerrufsrecht

Bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Es gelten stattdessen die Stornierungsregeln unter Ziffer 10.

4. Fahrerlaubnis und berechtigte Fahrer

Die Überlassung an nicht eingetragene Personen ist eine schwere Vertragsverletzung und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes sowie zur vollen Haftung des Mieters.

5. Mietpreis, Kaution und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Enthalten sind Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, die im Paket angegebenen Freikilometer und die Übergabe im Kerngebiet Oldenburg bis 25 km.

6. Kilometer

Die Freikilometer richten sich nach dem gebuchten Paket und sind in der Preisliste ausgewiesen. Jeder weitere gefahrene Kilometer wird mit 0,50 € bei der Rückgabe abgerechnet. Maßgeblich ist der Kilometerstand im Übergabeprotokoll.

7. Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Fahrzeug ist als Selbstfahrervermietfahrzeug haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 2.500 €. Mit der Haftungsreduzierung für 70 € pro Miettag sinkt sie auf 500 €.

Die Haftungsreduzierung entfällt und der Mieter haftet in voller Höhe insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss, bei Fahrerflucht, bei Überlassung an nicht eingetragene Fahrer, bei Verstoß gegen Ziffer 8 sowie bei Schäden an Reifen, Felgen und Innenraum, soweit sie nicht von der Vollkaskoversicherung getragen werden.

8. Nutzung des Fahrzeugs

Untersagt sind insbesondere:

Bei Rauchen oder Tierhaarbefall wird eine Sonderreinigung von [Betrag] € berechnet.

9. Übergabe, Rückgabe und Verspätung

Übergabe und Rückgabe erfolgen zum vereinbarten Termin mit beidseitig unterzeichnetem Protokoll und Rundum-Video. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls werden die Kraftstoffkosten zuzüglich [Betrag] € Servicepauschale berechnet.

Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgegeben, berechnet der Vermieter je angefangene Stunde [Betrag] €, ab [Anzahl] Stunden den vollen Tagessatz. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Stornierung durch den Mieter

Bei Rücktritt vor Mietbeginn berechnet der Vermieter:

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11. Stornierung durch den Vermieter

Kann der Vermieter das Fahrzeug aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (etwa Unfall, Diebstahl, Totalschaden oder unvorhersehbare Reparatur), nicht bereitstellen, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit den Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

12. Verhalten bei Unfall, Schaden und Panne

Jeder Unfall, Schaden, Diebstahl und jede Panne ist dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb einer Stunde, telefonisch zu melden. Bei Unfällen ist stets die Polizei hinzuzuziehen, auch bei Bagatellschäden und bei alleiniger Verursachung. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.

13. Verkehrsverstöße

Bußgelder, Verwarnungs- und Verfahrenskosten sowie Gebühren für Parken und Abschleppen während der Mietzeit trägt der Mieter. Für die Bearbeitung von Anfragen der Behörden berechnet der Vermieter eine Pauschale von [Betrag] € je Vorgang.

14. Datenschutz

Wie der Vermieter personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

15. Streitbeilegung

Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Oldenburg. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Stand: [Monat Jahr]

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